Information für Oster- und Brauchtumsfeuer

Nachfolgend die Information der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten:

Das Verbrennen von biogenen Materialien (Baumschnitt, unbehandeltem Holz, Strauchschnitt) im Freien ist grundsätzlich verboten.

Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungenwie Osterfeuer, sind außerhalb des bebauten Gebietes jedoch erlaubt (geregelt durch die Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung).

Außerhalb des bebauten Gebietes ist ein Verbrennen im Freien dann verboten, wenn Verhältnisse vorherrschen (aufgrund von Trockenheit), die ein Ausbreiten des Brandes oder die Entwicklung eines Flugbrandes begünstigen. In diesem Zusammenhang sind auch allenfalls erlassene „Waldbrandverordnungen“ zu berücksichtigen!

Sofern aufgrund schlechter Witterung ein Abbrennen entsprechend dem Kalenderdatum nicht möglich ist, können Osterfeuer am vorangehenden oder darauffolgenden Wochenende entzündet werden.

mehr Infos

Nach der Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung ist ein Verbrennen von Gegenständen im bebauten Gebiet verboten.

Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit biogenen Materialien, das sind unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft, wie etwa Holz, Baumschnitt, Strauchschnitt, Laub, erfolgen.

Brauchtumsfeuer sind der zuständigen Gemeinde

spätestens vier Tage vor dem Abbrennen (Dienstag, 15.4.2025 bis 16:00 Uhr)

mittels bei der Gemeinde aufliegendem Formular oder mittels –Abbrennen eines Brauchtumsfeuers – Onlineformular zu melden.

Da diese Anmeldungen gesammelt an die Polizei und Feuerwehr weitergeleitet werden (zwecks Überprüfungen), wird um Verständnis gebeten, dass zu spät eingelangte Meldungen keine Berücksichtigung finden können!

Aus Sicht der Luftreinhaltung sollen Brauchtumsfeuer der Brauchtumspflege dienen und nicht der Entsorgung biogener Materialien.

Quelle: feldkirchen.at