Information für Oster- und Brauchtumsfeuer

Nachfolgend die Information der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten: Das Verbrennen von biogenen Materialien (Baumschnitt, unbehandeltem Holz, Strauchschnitt) im Freien ist grundsätzlich verboten. Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, wie Osterfeuer, sind außerhalb des bebauten Gebietes jedoch erlaubt (geregelt durch die Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung). Außerhalb des bebauten Gebietes ist ein Verbrennen im Freien dann verboten, wenn Verhältnisse vorherrschen (aufgrund von Trockenheit), die ein Ausbreiten des Brandes oder die Entwicklung eines Flugbrandes […]
Weiterlesen